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   BVerwG, 21.10.1966 - VI C 74.63   

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https://dejure.org/1966,1902
BVerwG, 21.10.1966 - VI C 74.63 (https://dejure.org/1966,1902)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1966 - VI C 74.63 (https://dejure.org/1966,1902)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1966 - VI C 74.63 (https://dejure.org/1966,1902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlust eines Versorgungsanspruchs nach dem Gesetz zu Art. 131 Grundgesetz (G 131) - Ruhegehaltfähigkeit einer Bankzulage für Reichsbankbedienstete im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 GG (G 131) - Verlust der Versorgungsansprüche eines Hauptschuldigen - Entnazifizierung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvL 123/52

    Verfasungsmäßigkeit des § 77 Abs. 1 G131

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1966 - VI C 74.63
    § 31 Abs. 4 Nr. 1 b des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 745) - BBankG - sei hier nicht einschlägig, sondern ausschließlich § 77 Abs. 1 G 131. Diese Vorschrift sei verfassungsmäßig (vgl. BVerfGE 3, 208).
  • BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
    Auszug aus BVerwG, 21.10.1966 - VI C 74.63
    Das ergibt sich aus der Grundkonzeption des Gesetzes, das an die am 8. Mai 1945 bestehenden Rechte anknüpft (BVerwGE 5, 86 [88 ff.]), und wird für die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge besonders bestätigt durch § 35 Abs. 3 G 131. Hier ist für die nach dem 8. Mai 1945 in den Ruhestand getretenen oder als in den Ruhestand getreten geltenden Beamten z. Wv. im einzelnen geregelt, welche Zeiten nach dem 8. Mai 1945 ruhegehaltfähig sind und welche als Dienstzeit im Sinne des Besoldungsrechts und des § 109 Abs. 1 BBG, d.h. mit Wirkung auf die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, angerechnet werden.
  • BVerwG, 30.10.1962 - VI C 163.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1966 - VI C 74.63
    Soweit das Berufungsgericht das im Lande Baden-Württemberg geltende Entnazifizierungsrecht angewendet hat, ist das Revisionsgericht daran gebunden, weil dieses Recht nicht Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO) oder Beamtenrecht (§ 79 G 131, §§ 126, 127 BRRG) ist; das hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. u.a. Urteile vom 30. Oktober 1962 - BVerwG VI C 163.60 - und vom 10. März 1966 - BVerwG II C 202.62 -).
  • BVerwG, 10.03.1966 - II C 202.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1966 - VI C 74.63
    Soweit das Berufungsgericht das im Lande Baden-Württemberg geltende Entnazifizierungsrecht angewendet hat, ist das Revisionsgericht daran gebunden, weil dieses Recht nicht Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO) oder Beamtenrecht (§ 79 G 131, §§ 126, 127 BRRG) ist; das hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. u.a. Urteile vom 30. Oktober 1962 - BVerwG VI C 163.60 - und vom 10. März 1966 - BVerwG II C 202.62 -).
  • BVerwG, 21.03.1968 - VI B 29.67

    Rechtsmittel

    Auch von demUrteil vom 21. Oktober 1966 - BVerwG VI C 74.63 - (DÖD 1967 S. 38 = RiA 1967 S. 108) weicht das Berufungsurteil nicht ab.
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